Gemeinschaftliche Aufenthaltssteuer
Hier finden Sie Antworten auf alle Ihre Fragen zu den Modalitäten der Erhebung und Rückzahlung der gemeinschaftlichen Kurtaxe.
Ich erkläre meine Kurtaxe
Melden Sie Ihre Kurtaxe online auf der Website der papierlosen Verwaltung von Perpignan Méditerranée Métropole. Wenn die Formalitäten nicht online erledigt werden können, muss die Erklärung in Papierform an uns gesendet werden.
Welche Gemeinden sind betroffen?
Seit dem 1. Januar 2019 gelten die von der Communauté Urbaine Perpignan Méditerranée Métropole festgelegten Tarife für das gesamte Gebiet (außer LE BARCARES, das beschlossen hat, die Verwaltung der Steuer beizubehalten). Betroffene Gemeinden :
F.A.Q Kurtaxe
Die Kurtaxe ist ein Beitrag von Personen, die nicht in der Gemeinde wohnen, um Ausgaben zu finanzieren, die dazu bestimmt sind, die touristische Frequentierung und die Ausstrahlung des Reiseziels zu entwickeln (Entwicklung von Werbeaktionen, Einrichtung des Gebiets, Animationen... ).
Sie wird von den Gastgebern eingesammelt und an Perpignan Méditerranée Métropole weitergeleitet, die den kommunalen Anteil an das Fremdenverkehrsamt Perpignan Méditerranée Tourisme und die Zusatzsteuer an den Conseil Départemental des PO (66) abführt.
Hier finden Sie die geltenden Tarife pro steuerpflichtige Person und pro Übernachtung: Tarife 2021 anzeigen
Sie besitzen eine Wohnung, einen Parkplatz oder auch ein Touristenhotel und sind sich nicht sicher, ob Sie eine Kurtaxe zahlen müssen? Finden Sie heraus, welche Arten von Unterkünften von der Kurtaxe betroffen sind. Die folgenden Unterkünfte, die vermietet werden, sind kurtaxpflichtig, unabhängig davon, ob sie von einem Unternehmen oder einer Privatperson betrieben werden:
- Die Paläste
- Campingplätze
- Möblierte Touristenunterkünfte
- Touristenhotels
- Wohnwagenplätze
- Die Gästezimmer
- Die Tourismusresidenzen
- Touristenparkplätze
- Zimmer bei Einheimischen
- Kollektive Herbergen
- Die Feriendörfer
- Die Jachthäfen
Die Kurtaxe wird von jeder Person erhoben, die sich mindestens eine Nacht gegen Entgelt auf dem Gebiet der Metropolregion Perpignan Méditerranée Métropole aufhält und nicht in der Gemeinde des Mietobjekts wohnhaft ist oder dort einen Wohnsitz besitzt. Von der Kurtaxe befreit sind :
- minderjährige Personen
- Inhaber eines Saisonarbeitsvertrags, die in der Gemeinde beschäftigt sind
- Empfänger von Notunterkünften oder vorübergehenden Umsiedlungen
- Personen, die Räumlichkeiten bewohnen, deren Miete weniger als 8 €/Tag pro steuerpflichtige Person beträgt.
- Erklärung im Rathaus durch Einreichen des CERFA-Formulars Nr. 14004*04 für möblierte Wohnungen (nicht verpflichtend für die Vermietung als Hauptwohnsitz) und/oder Nr. 13544-03 für Gästezimmer.
- Die Preise der Kurtaxe in seiner Unterkunft aushängen und auf der dem Gast ausgehändigten Rechnung getrennt von seinen eigenen Leistungen aufführen.
- Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember: Sammeln Sie die Kurtaxe vor der Abreise des Gastes ein.
- Erklären Sie online auf der Website für papierlose Verwaltung von Perpignan Méditerranée Métropole, oder in Papierform :
-Die Anzahl der untergebrachten Personen und die Anzahl der Nächte
-Die Gründe für die Befreiung, falls zutreffend
-Die Höhe der erhobenen Miete für nicht klassifizierte Strukturen
-Der Betrag der gesammelten Kurtaxe
- Die Steuer nach folgendem Zeitplan zurückzahlen :
Ein Zeitraum ohne Aufenthalt muss mit "0 Aufenthalt" angegeben werden (außer wenn dies im CERFA für die Erklärung zur Vermietung der möblierten Wohnung oder des Gästezimmers erwähnt wird).
Immobilienplattformen und -agenturen, die im Auftrag von Vermietern handeln und als Zahlungsvermittler fungieren, sammeln die Kurtaxe ein und führen sie an Perpignan Méditerranée Métropole ab.
Die Kurtaxe per Post bezahlen
Die Erklärung in Papierform, zusammen mit dem Formular für die Erklärung, dem Register des Vermieters und der Zahlung per Scheck, ausgestellt auf "Régie taxe de séjour PMM", müssen an folgende Adresse gesendet werden:
- 04 68 08 61 59
Auf Wunsch des Beherbergers können ihm die Vordrucke (MELDEFORMULAR und VERMIETERREGISTER) von der steuerverwaltenden Stelle zugesandt werden.