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PLU Gemeinde Saint-Hippolyte

Das für die Gemeinde geltende Dokument ist ein PLU, dessen zweite vereinfachte Änderung am 28. September 2017 vom Gemeinderat genehmigt wurde. Die entsprechenden Dokumente sind verfügbar.

Mit Erlass des Präsidenten der Perpignan Méditerranée Métropole Communauté Urbaine vom 16. November 2023 wurde für die Errichtung eines Boden-Photovoltaikparks ein Verfahren für eine Projektdeklaration eingeleitet, die eine Vereinbarkeit mit dem PLU zur Folge hat.

Mit Beschluss vom 27. November 2023 präzisierte der Gemeinderat die Ziele und Modalitäten der Konzertierung wie folgt:

  • Die Bereitstellung eines elektronischen Registers und der Konzertierungsunterlagen unter folgender Adresse concertation.perpignanmediterraneemetropole.fr mit der Möglichkeit für die Öffentlichkeit, ihre Anmerkungen online zu hinterlegen oder per Post an den Präsidenten der Stadtgemeinde Perpignan Méditerranée Métropole unter der Postanschrift: 11 Boulevard Saint-Assiscle - BP 20641 66006 Perpignan Cedex zu richten,
  • Die Bereitstellung der Konzertierungsunterlagen in Papierform im Rathaus von Saint-Hippolyte, 1 Rue Paul Riquet-66510 Saint-Hippolyte, und im Sitz der Perpignan Méditerranée Métropole Communauté Urbaine, mit der Bereitstellung eines Registers, in dem die Öffentlichkeit ihre Anmerkungen formulieren kann.

Diese Konzertierung beginnt mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung und findet bis zur Ausarbeitung des Projekts an den üblichen Tagen und zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses und des Rathauses der Stadtgemeinschaft statt.

Der entsprechende Beschluss wird einen Monat lang im Rathaus und im Rathaus der Stadtgemeinschaft an der üblichen Aushangstelle ausgehängt.

 
Parallel dazu wird derzeit ein gemeindeübergreifender Stadtentwicklungsplan (Plan Local d'Urbanisme intercommunal- Déplacement, PLUi-D) erarbeitet. Dokumente zur Abstimmung stehen Ihnen in der Rubrik PLUi-D auf der Website zur Verfügung.